Ein wichtiger Termin betrifft die ehrenamtlichen Organisationen (EO), die Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (VFG) und die Onlus, die bereits in den entsprechenden Registern eingetragen sind und laut Art. 101, Abs. 2 des Kodex des Dritten Sektors durch entsprechende Änderungen innerhalb Juni 2020 ihre Satzungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen müssen.
Wir bieten den oben genannten Organisationen eine kostenlose Beratung an und begleiten sie bei der Satzungsanpassung. Die neuen an die Anforderungen aus der Reform des Dritten Sektors angepassten Mustersatzungen stehen auf der Homepage des DZE unter „Reform des Dritten Sektors“ zum Download bereit.
Beratungen für die Satzungsanpassung werden ab 15. April 2019 angeboten.
Möchten Sie eine Beratung beantragen? Bitte den nachstehenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und per Mail an info@dze-csv.it zusenden.
Vordruck für den Antrag auf Beratung | |
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Vordruck für den Antrag auf Beratung zur Satzungsänderung (Word) | |
Vordruck für den Antrag auf Beratung zur Satzungsänderung (PDF) |
Im Rahmen dieses kostenlosen Angebots werden für alle Arten von Non-Profit-Organisationen Informationen/Beratungsleistungen/Basisschulungen zur Organisation und Verwaltung von Vereinen bereitgestellt.
Möchten Sie Informationen/eine Beratung/eine Schulung beantragen? Bitte den nachstehenden Vordruck herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an info@dze-csv.it zusenden.
Vordruck für den Antrag auf Informationen/Beratung/Schulung | |
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Vordruck für den Antrag auf Informationen/Beratung/Basisschulung (Word) | |
Vordruck für den Antrag auf Informationen/Beratung/Basisschulung (PDF) |
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