Seit dem 21. Juni 2021 ist Südtirol im Sinne der staatlichen Anti-Corona-Bestimmungen wieder „Weiße Zone“.

Laut Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 25 vom 18.06.2021 dürfen öffentlich zugängliche Veranstaltungen, zu denen auch Dorf- und Wiesenfeste zählen, im Freien unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4, in geltender Fassung lt. Beschluss der Landesregierung Nr. 549 vom 22.06.2021 und Beschluss Nr. 571 vom 29.06.2021 sowie nach Vorweisen der grünen Bescheinigung auf abgegrenzten Flächen stattfinden. Die eventuelle Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt unter Einhaltung der für den Gastronomiebereich vorgesehenen Regeln.