_____ Sonntag, 8. März 2020

Die Notverordnungen des Landeshauptmanns sind auf der Homepage des Bevölkerungsschutzes gesammelt und veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp. Diese Homepage wird laufend aktualisiert.

Dekret des Ministerpräsidenten vom 8.3.2020Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 5/2020 vom 05.03.2020Dekret des Ministerpräsidenten vom 4.3.2020
_____ Donnerstag, 5. März 2020

Geschätzte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren!

Nachdem wir heute zahlreiche Anrufe und Mitteilungen von Ihrer Seite zu den neuesten Entwicklungen rund um die Gefahr des Coronavirus erhalten haben, erlauben wir uns, Ihnen unseren Wissensstand zur Thematik zukommen zu lassen. Wir werden uns bemühen, Ihnen weitere Neuigkeiten zeitnah mitzuteilen.

Das Dekret vom Ministerpräsidenten betreffend die Dringlichkeitsanweisungen zum Coronavirus vom 04.03.2020 sieht in der Substanz vor, dass „le manifestazioni, gli eventi e gli spettacoli di qualsiasi natura“, das heißt Veranstaltungen, Events, Aufführungen unterschiedlicher Natur nur dann abgehalten werden können, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zwischen den einzelnen Teilnehmern gewährleistet werden kann. Das betrifft unserer Ansicht nach auch die Vollversammlungen von Vereinen und muss diesbezüglich strikt befolgt werden. Die Vorgaben für Veranstaltungen gelten vorab verpflichtend bis zum 3. April 2020.

Es ist demnach absolut Wert darauf zu legen, dass neben der Sicherstellung der persönlichen Handhygiene, beispielsweise ebenso Türgriffe, Oberflächen und ähnliches kontinuierlich gereinigt werden, vor allem an allen Orten, wo Publikum oder Parteienverkehr vorgesehen ist.

Wir ersuchen Sie höflich alle Interessierten, Freiwilligen und Mitglieder Ihrer Organisationsstrukturen darüber in Kenntnis zu setzen.