Einladung Arbeitsrechtsberatung
Einladung Arbeitsrechtsberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Mitgliederorganisationen,
verehrte Interessierte,
Stellen Sie einfach Ihre Fragen und wir geben darauf die Antwort oder eine operativ gute Empfehlung für Ihren Alltag
Nehmen Sie an unserer Sprechstunde in Form eines Webinars zum Thema Bedienstete in Vereinen: Was rechtlich zu beachten ist, am Mittwoch, den 17. September 2025 von 16 Uhr bis 18 Uhr, teil.
Unsere Fachfrau aus dem Expertenpool des DZE Südtirol ist die erfahrene Arbeitsrechtsberaterin Frau Sylvia Berger.
Vereine spielen eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben und beschäftigen oft Mitarbeiter, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Doch gerade in Vereinen gibt es besondere rechtliche Bedingungen, die beachtet werden müssen. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind dabei ebenso wichtig wie die spezifischen Anforderungen, die als Arbeitgeber gestellt werden.
Vereine unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Unternehmen, allerdings gelten besondere Regeln. Diese betreffen beispielsweise die Haftung und den Einsatz von Ehrenamtlichen.
Eine wichtige Überlegung für Vereine ist die Frage, ob Mitarbeiter fest angestellt oder auf freiberuflicher Basis beschäftigt werden. Die Anstellung von festen Mitarbeitern bringt Pflichten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung von Sozialabgaben mit sich. Auf der anderen Seite bietet die Zusammenarbeit mit Freiberuflern Flexibilität, da diese nur bei Bedarf eingesetzt werden und keine langfristigen Bindungen entstehen.
Als Arbeitgeber unterliegen Vereine einzigartigen Verpflichtungen. Neben den üblichen arbeitsrechtlichen Anforderungen müssen sie auch die speziellen Regelungen des Vereinsrechts berücksichtigen. Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen stehen bei Vereinen häufig gemeinnützige Ziele im Vordergrund, was direkt die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse beeinflusst. Insbesondere die klare Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und regulärer Beschäftigung ist entscheidend, da diese erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erweist sich häufig als vorteilhaft für Vereine, da sie eine anpassungsfähige Option darstellt, um auf variierende Anforderungen einzugehen. Insbesondere für saisonbedingte Projekte oder spezifische Aufgabenstellungen ist das Hinzuziehen von externen Fachkräften sinnvoll. Sie ermöglichen einen zielgerichteten Einsatz, ohne dauerhafte Bindungen einzugehen. Diese Art der Flexibilität stellt besonders für Vereine, die nur über begrenzte Mittel verfügen, einen signifikanten Vorteil dar.
Externe Zusammenarbeit ermöglicht es Vereinen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, während spezialisierte Dienstleister bestimmte Bereiche übernehmen. Das kann die Buchhaltung, die IT-Betreuung oder die Öffentlichkeitsarbeit betreffen. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen, das nicht immer intern vorhanden ist.
Bitte melden Sie sich innerhalb 08.09.2025 für die zitierte Sprechstunde via Webinar an, und zwar über info@dze-csv.it
Lassen Sie uns Ihre spezifischen Fragen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und zur Arbeitsberatung vorab, immer innerhalb 08.09.2025, per Mail an info@dze-csv.it zukommen.