Aus folgendem Link kann jeder den eigenen Verein suchen. Heuer ist die Suche erstmals sogar erleichtert, weil die Empfänger aus einer Excel-Datei entnommen werden können (viel Glück bei der schnellen Abfrage also!):

https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/elenco-complessivo-dei-beneficiari-2023

Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert:

Die Begünstigten der Zuteilung des 5-Promille- Beitrags unterliegen besonderen Berichts- und Transparenzpflichten. Sie müssen nämlich innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Beträge eine Abrechnung erstellen, dem ein erläuternder Bericht beigefügt ist, aus der die Bestimmung und Verwendung der erhaltenen Beträge klar, transparent und detailliert hervorgeht.

Für Begünstigte mit mehr als 20.000 Euro pro Jahr:

  • muss der Bericht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Erstellungsfrist bei der auszahlen- den Verwaltung (Arbeitsministerium) eingereicht werden.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Erstellungsfrist müssen sie die erhaltenen Beträge und den Bericht auf ihrer Webseite veröffentlichen.
  • Innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung müssen sie die öffentliche Verwaltung benachrichtigen.

Bei Empfängern kleinerer Beträge müssen Abrechnung und Bericht auf begründeter Nachfrage des zuständigen Ministeriums hin vorgelegt und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Bei Nichteinhaltung ermahnt die zuständige Verwaltungsbehörde den Begünstigten innerhalb von 30 Tagen nachzukommen, und bei Untätigkeit verhängt sie eine Verwaltungssanktion in Höhe von 25% des erhaltenen Beitrags.