Geschätzte Mitglieder, verehrte Partner,

es gibt Beiträge für den Ankauf von Masken und anderen Schutzausrüstungen:
Antrag um Vormerkung des Steuerguthabens vom 11. Mai 2020 bis 18. Mai 2020.

Flyer Beiträge für den Ankauf Schutzausrüstungen

Das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol empfehlt und informiert

Die Notstandsverordnung gemäß Dekret „Cura Italia“ hat zwei verschiedene Steuerguthaben für Schutzvorrichtungen und den Ankauf von Schutzutensilien eingeführt:

    • Art. 43: Steuerguthaben in Form eines Bonus für den Ankauf von Masken und anderen Schutzmaßnahmen.
    • Art. 64: Steuerguthaben in Höhe von 50% auf die Desinfektion des Arbeitsplatzes, aber auch für den Ankauf von Schutzutensilien.

In dieser Ausgabe informieren wir Sie über:

    • Wer hat konkret Anrecht?
    • Höhe des Beitrags – Grenzen
    • Was wird anerkannt?
    • Ablauf des Antrags
    • Fragestellung zum Schutz der Personen bezogenen Daten am Arbeitsplatz

In unserem Flyer haben wir diese Themen für Sie vertieft. Sie können ihn herunterladen und abspeichern.