Die Haftungsfrage im Vereinswesen
Die Haftungsfrage im Vereinswesen
Wer haftet wirklich, wann und in welchem Ausmaß?
Die Frage, ob das eigene Privatvermögen bei Vereinsaktivitäten zur Haftung herangezogen wird, beschäftigt viele Ehrenamtliche und Vorstände täglich. Verantwortlichkeiten im Vereinsalltag treffen jeden, der sich engagiert und mitgestaltet – Sicherheit und klare Regelungen sind daher entscheidend, um Sorgen und Unsicherheiten zu vermeiden.
Der Rechtsexperte des DZE Südtirol Alexander Kritzinger betont: Haftung bedeutet rechtlich, dass eine Person oder Organisation für einen Schaden, eine Pflichtverletzung oder eine Verbindlichkeit einstehen muss. Im Vereinskontext kommen mehrere Haftungsebenen zusammen: die Haftung des Vereins gegenüber Dritten, die persönliche Haftung von Organmitgliedern, die Innenhaftung gegenüber dem Verein und die mögliche Verantwortlichkeit einzelner Mitglieder oder Beauftragter.
Anwalt Kritzinger unterstreicht ebenso, dass die Haftung im Verein häufig erst dann zum Thema wird, wenn ein Schaden eingetreten ist: Ein Besucher verletzt sich bei einer Veranstaltung, Spenden werden falsch verbucht, ein Vorstandsmitglied unterschreibt einen ungünstigen Vertrag, oder Mitgliederdaten werden unzulässig weitergegeben. Viele Vereinsverantwortliche gehen davon aus, dass ehrenamtliches Engagement automatisch vor persönlicher Haftung schützt. Grundsätzlich haftet bei einem rechtsfähigen eingetragenen Verein zunächst der Verein selbst mit seinem Vereinsvermögen. Dennoch können Vorstandsmitglieder, besondere Vertreter, Kassenwarte, Übungsleiter oder einfache Mitglieder in bestimmten Situationen persönlich in Anspruch genommen werden. Entscheidend sind unter anderem die Rechtsform, die Satzung, die interne Aufgabenverteilung, der Grad des Verschuldens und die Frage, ob gesetzliche Sonderpflichten verletzt wurden.
Wichtig ist außerdem: Gemeinnützigkeit schützt nicht vor Haftung. Ein gemeinnütziger Verein genießt steuerliche Vorteile, muss dafür aber bestimmte gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben einhalten. Werden Mittel zweckwidrig verwendet, Spendenbescheinigungen falsch ausgestellt oder steuerliche Pflichten vernachlässigt, können erhebliche finanzielle und persönliche Risiken entstehen.
Vereinfacht gesagt: Immer dann, wenn der Verein in eine Rechtsfalle gestolpert ist, stellt sich die Frage, ob der Vorstand dies nicht hätte vermeiden können und müssen.
Ulrich Seitz, der Direktor des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt Südtirol, erinnert, dass es immer von Vorteil ist, sich genauestens über den Versicherungsschutz und rechtliche Möglichkeiten betreffend die bestmögliche Absicherung zu informieren.

