Geschätzte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr verehrte Vertreter der verschiedenen Körperschaften und Institutionen im Lande!

In dieser Ausgabe finden Sie wichtige Informationen zur Verlängerung bis zum 31. Mai 2021 zur Anpassung der Statuten von Vereinen für die Förderung des Gemeinwesens (VfG) und der Ehrenamtlichen Organisationen (EO).