Satzungen: Frist verlängert

_____ 04. Juli 2019

Achtung: Die Frist zur Anpassung der Satzungen ist bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden

Eigentlich sollten bis zum Stichtag 2. August 2019 die Anpassungen der Satzungen an die neuen Vorgaben des Kodex zum Dritten Sektors vorgenommen werden.

Aufgrund einer Durchführungsbestimmung im Sinne der Umwandlung des Gesetzes im Hinblick auf das sogenannte „Decreto Crescita“, und hierbei besonders mit Augenmerk auf den entsprechenden Artikel 43, Absatz 4-bis, gilt nun aber als neuer Termin für die Überarbeitung der Satzungen, der 30. Juni 2020.

Im Konkreten bedeutet dies, dass ehrenamtliche Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sowie Onlus-Vereinigungen, welche in den jeweiligen Registern eingetragen sind, bis zum 30. Juni 2020 Zeit haben, ihr Statut abzuändern, und dieses mit Bezugnahme auf die  Vorgaben durch die Reform des Dritten Sektors zu überarbeiten.

Unabhängig davon: Das DZE Südtirol rät allen Betroffenen, die notwendigen Arbeiten hierfür baldigst aufzunehmen und bei Bedarf Beratungen mit erfahrenen Experten auf dem Gebiet, die von unserer Seite zur Verfügung gestellt werden, in Anspruch zu nehmen.