Mitteilung betreffend die Voraussetzungen für die Konsolidierung im RUNTS
Mitteilung betreffend die Voraussetzungen für die Konsolidierung im RUNTS
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ehrenamtlichen Organisationen und die Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sind in das Einheitsregister des Dritten Sektors übertragen worden, wobei diese Eintragung zunächst provisorischen Charakter hat.
Die definitive Eintragung in das Einheitsregister erfolgt, wenn für die Vereine im Register bestimmte Mindestangaben eingetragen und die registrierten Satzungen hinterlegt werden.
Damit wir die definitive Eintragung in Einheitsregister vornehmen können, haben wir ein Datenblatt vorbereitet, welches ausgefüllt an das Amt zurückgesendet werden muss.
Bitte beachten Sie die Informationen wie heuer nach der Übertragung in das Einheitsregister die Übermittlung der Jahresabschlussrechnung erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt