Wissen stärkt - Unsere Reihe zum Vertragswesen geht weiter!
Wissen stärkt - Unsere Reihe zum Vertragswesen geht weiter!
Unsere Reihe zum Vertragswesen geht weiter!
Sehr geehrte Mitgliederorganisationen,
verehrte Interessierte!
Es freut uns sehr, Ihnen einen weiteren Überblick zum „Vertragswesen“ mit wichtigen Informationen, die auch für den „Dritten Sektor“ von Bedeutung sind, zu geben. Dabei ist es unser Anliegen, in einfacher Sprache, auch komplexe Sachverhalte verständlich zu erläutern. Wir garantieren zudem bei Bedarf einen so genannten „Beratungsschalter“, der online oder auch in Präsenz in Anspruch genommen werden kann, um vor allem Unsicherheiten rund um das Vertragswesen in bzw. mit den Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts näher zu thematisieren.
In dieser Ausgabe
Vertragswesen
- Regelung der beruflichen Tätigkeiten
- Selbständige Arbeit
- Locatio operis (einfacher Werkvertrag)
- Der Werkvertrag
- Der Vertrag zur selbständigen Beauftragung
- Merkmale der Selbstständigkeit
- Arbeitsverhältnis im Sinne des Art. 2094 Zivilgesetzbuch
- Regeln für ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis (unselbständige Arbeit)
- Einem Arbeitsverhältnis gleichkommend (para)
- Das Beschäftigungsgesetz „Jobs Act“ zur Selbstständigkeit
- Vertrag bezüglich geistiger Leistungen
- Gelegenheits-Selbständiger
- Wesentliche Elemente
- Soziale Sicherheit
- Auftrag zur gelegentlichen selbstständigen Leistung
- Fac simile
DZE-Akademie: Termine zum Vormerken im Monat Juni
- 06.2022: Verwaltung der Post (verschiedene Arten) und des Browsers
- 06.2022: Nutzen der Cloud zum Teilen und Speichern
- 06.2022: Online- und Offline-Werbung: Wie man effektive Posts und Flyer erstellt
- 06.2022: Erstellung kleiner Videos: die verschiedenen nützlichen Tools
Hausinterne Beratungsangebote zu
- Social-Media
- Profilseiten
- Aktivierung von „Onepages“
- Verbesserung der Webseiten
- zur besseren sowie sicheren Nutzung von Fotos, Videos und Graphiken
- Wissenswertes zu „Streaming“ von Veranstaltungen/Events jeglicher Art, die für Organisationen des Dritten Sektors in Frage kommen