Die Reform des Dritten Sektors in Italien mit klaren Auswirkungen auch auf das Südtiroler Ehrenamt greift nun immer mehr. Grund hierfür ist, dass der entsprechende Kodex des Dritten Sektors aus dem Jahre 2017 mit den bisher fehlenden zusätzlichen Durchführungsbestimmungen, zusehends in diesen letzten Wochen komplettiert wird. Die Vereinswelt musste sich in den letzten 15 Monaten nicht nur um die Folgen der Corona-Pandemie kümmern, sondern ebenso mit der Umsetzung der Neuerungen im fiskalischen sowie juridischen Bereich beginnen. Der Direktor des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt Südtirol EO, Ulrich Seitz, weist auf die Bedeutung der gezielten kostenlosen Beratungen hin, die den betroffenen Organisationsstrukturen über die genannte Kompetenzstelle zur Verfügung stehen. Eine detaillierte Auswertung aus den mehreren Hunderten Anträgen der letzten Wochen hat ergeben, dass Corona bedingt, noch bei vielen Realitäten im Lande, große Unsicherheit vorherrscht, so Ulrich Seitz. Dies hat uns dazu bewogen, die schnell zugänglichen Beratungsleistungen weiter zu intensivieren und gerade im bevorstehenden Sommer Hilfspakete zu schnüren, dass drohende Strafen bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben vermieden und trotz zusätzlicher administrativer Auflagen durch den Gesetzgeber, auch weiterhin die Freude, sich im Vereinsleben für die Gemeinschaft einzubringen, im Vordergrund steht.

Bei einem kürzlich stattgefundenen Webinar in der DZE Akademie, wurden  die dringenden Fragestellungen, die zur Zeit die Vereinswelt in besonderer Weise beschäftigen, aufgegriffen.

  • Umstellung auf die neuen Vorgaben in der Haushaltsführung und Rechnungslegung;
  • Stichprobenkontrollen durch die Öffentliche Hand;
  • Transparenzbestimmungen und Veröffentlichungspflichten;
  • Verwaltung der personenbezogenen Daten;
  • Versicherungsschutz;
  • Regelung der Vergütungen im Dritten Sektor;
  • PEC und SPID;
  • Haftungsfrage im Ehrenamt;
  • Beitragswesen (auf Landesebene, Staatsebene und EU-Ebene);
  • Crowdfunding, auch für kleinere Einheiten;
  • Veranstaltungsmanagement und Regelung bei Events.
  • Regelung der Inanspruchnahme von Steuerguthaben.

Und schließlich eine Neuerung, die unzählige Organisationen derzeit schwer belastet. Es handelt sich um die Neuigkeiten in Bezug auf Vereine ohne MwSt- Nr. und Vereine in der Pauschalregelung. Hier gilt es sich dringend für entsprechende Stichprobenkontrollen zu wappnen. Die Rechnungsunterlagen müssen dabei neu verpflichtend nach dem 30. September  2021 im elektronischen Format XLM vorlegen. Das DZE Südtirol bietet dazu über info@dze-csv.it den nötigen Service an.

Im Bild: Steuerexperte des DZE, Thomas Girotto, Rechtsexperte Alexander Kritzinger, Journalistin Verena Pliger, Herta Puff und Ulrich Seitz, Mitarbeiter des DZE