Es gilt Folgendes zu beachten: Organisationen, die bereits im einheitlichen nationalen Register des Dritten Sektors (Runts) eingetragen sind, und welche noch nie für die 5-Promille-Zuweisung akkreditiert wurden und daher nicht auf der ständigen Liste der akkreditierten Organisationen stehen, müssen, wenn sie dies für das Jahr 2024 tun möchten, einen Antrag über die Plattform „RUNTS“ stellen. Es muss das Feld “Akkreditierung von 5/1000” angekreuzt und in das entsprechende Feld den Iban-Code des Bankkontos auf den Namen der Einrichtung, an die die Zahlung der Leistung erfolgen soll, eingeben werden. Hierfür benötigt man den SPID und die Digitale Unterschrift des Gesetzlichen Vertreters.

Achtung: die Frist für diese Akkreditierung war zwar schon der 10. April 2024; jedoch können auch Einrichtungen, die ihre Anmeldung für den 5-Promille-Beitrag 2024 nicht rechtzeitig bis zu der genannten Frist vorgenommen haben, an der Verteilung des 5-Promille-Beitrags 2024 teilnehmen, sofern sie ihren Akkreditierungsantrag bis zum 30. September 2024 einreichen und eine Verzugsgebühr von 250 € entrichten, und zwar mit dem Formular F24 Elide (Steuercode 8115).

Organisationen, die bereits im „Runts registriert sind und stattdessen in die ständige Liste aufgenommen werden, gelten als automatisch für die 5-Promille-Regelung 2024 akkreditiert, müssen aber dennoch ihren Iban-Code in die Plattform eingeben, wenn dieser dem Ministerium noch nicht mitgeteilt wurde. Zu diesem Zweck muss ein spezieller Antrag über die Runts-Plattform gestellt werden, wobei die oben beschriebenen Schritte zu befolgen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Mitteilung betreffend „Iban grundlegend und notwendig ist, damit die Organisation die 5-Promille-Beträge, die ihr letztendlich zugute kommen, auf ihr Bankkonto erhalten kann.