Wendepunkt in der Beziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und Dritten Sektor
Wendepunkt in der Beziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und Dritten Sektor
Das DZE Südtirol zu Gast bei der Tagung rund um das „Aktive Altern“ am 17.03.2023 in Meran
Direktor Ulrich Seitz erläutert Folgendes:
Die Art. 55, 56 und 57 GvD 117/2017 besagen, dass die öffentlichen Verwaltungen die Programmierung, Planung und Organisation der Tätigkeiten im allgemeinen Interesse gemäß Art. 5 GvD 117/2017, gemeinsam mit den Körperschaften des Dritten Sektors , zu erfolgen hat.
Das ist der Wendepunkt!
Die Körperschaften des Dritten Sektors sind nämlich nicht mehr als Gegenpartei zur öffentlichen Verwaltung anzusehen, sondern als Verbündete derselben.
Aktive Beteiligung der Körperschaften des Dritten Sektors bei der Beschaffung von Dienstleistungen seitens der öffentlichen Verwaltung.
Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung zur Suche nach dem bestmöglichen Verfahren, wobei die Einbindung der Körperschaften des Dritten Sektors ein wesentliches Kriterium bzw. ein Leitkriterium darstellt.