Ein wichtiger Termin betrifft die ehrenamtlichen Organisationen (EO), die Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (VFG) und die Onlus, die bereits in den entsprechenden Registern eingetragen sind und laut Art. 101, Abs. 2 des Kodex des Dritten Sektors durch entsprechende Änderungen innerhalb 31. Dezember 2023 ihre Satzungen mit einfachen Mehrheiten in der Mitgliederversammlung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen können.

Wir bieten den oben genannten Organisationen eine kostenlose Beratung an und begleiten sie bei der Satzungsanpassung. Die neuen an die Anforderungen aus der Reform des Dritten Sektors angepassten Mustersatzungen stehen auf der Homepage des DZE unter „Reform des Dritten Sektors“ zum Download bereit.

 

Antrag um Zuweisung der Steuernummer, Mitteilung betreffend Abänderung von Daten, die erfolgte Durchführung einer Fusion, eines Zusammenschlusses, einer Umwandlung, einer Löschung

Anleitung zum Antrag um Zuweisung der Steuernummer, Mitteilung betreffend Abänderung von Daten, die erfolgte Durchführung einer Fusion, eines Zusammenschlusses, einer Umwandlung, einer Löschung