Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, ehrenamtliche Organisationen und die so genannten „Onlus-Organisationen“, die in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind, können ihre Satzung bis zum 31. Mai 2022 mit den für die ordentliche Versammlung vorgesehenen vereinfachten Mehrheiten an die neuen verpflichtenden Regeln des Kodex des Dritten Sektors anpassen. Die neue Vorgabe, die durch das Dekret “Semplificazioni” vorgesehen ist und die hauptsächlich Einrichtungen betrifft, die der Überführung von den derzeitigen Registern in das Einheitliche Nationale Register des Dritten Sektors unterliegen, sollte jedoch keine direkte Auswirkung auf die Einrichtung des genannten Nationalen Registers, kurz “RUNTS”, haben.

Die Verschiebung der Frist soll daher den Stellen, die aufgrund von Kontrollen durch die zuständigen Ämter Änderungen an der Satzung vornehmen müssten, die Arbeit erleichtern.

Wenn Sie an konkreter Hilfe bei der Neuformulierung des Statuts gemäß dem Kodex des Dritten Sektors interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, einen konkreten Beratungstermin mit dem Direktor des DZE Südtirol EO per E-Mail an info@dze-csv.it zu vereinbaren.