Geschätzte Mitglieder,
sehr verehrte Damen und Herren!  

Mit Bezugnahme auf den Informationsabend zu Covid-10 und Dritter Sektor vom 30.9.2021 (Aufzeichnung unter https://dze-csv.it/videothek/ „30.09.2021 | Webinar (zweisprachig): Covid-19 und viele Herausforderungen für den Dritten Sektor“) und mit Bezugnahme auf unsere aktuelle Mitteilung via Newsletter zu „Grüner Pass und Dritter Sektor“ vom 12.10.2021 erhalten Sie hiermit weitere Informationen betreffend die angesprochene Thematik.

Es sei dabei auf Folgendes hingewiesen:

Pflicht zur Ausstellung eines Grünen Passes an allen Arbeitsplätzen eingeführt wird.

Das Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September 2021, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sieht vor, dass vom 15. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021 der Grüne Pass für den Zugang zum Arbeitsplatz obligatorisch sein wird.

Die Verpflichtung gilt für alle Arbeitnehmer des privaten Sektors (sowie des öffentlichen Sektors) und erstreckt sich auch auf mehrwertsteuerlich registrierte Arbeitnehmer (wenn sie den Arbeitsplatz betreten), Freiwillige, Praktikanten und alle Personen, die in irgendeiner Eigenschaft ihre Arbeit, Ausbildung oder Freiwilligentätigkeit (auch auf der Grundlage externer Verträge) in einem privaten Unternehmen ausüben.

Die Kontrolle wird dem Arbeitgeber (oder seinen durch einen förmlichen Akt bestimmten Beauftragten) übertragen, der die Modalitäten bis zum 15. Oktober festlegen muss.

Die Verifizierung erfolgt über die C19-Verifizierungs-App und wird per Smartphone oder durch die Integration der App in spezielle Totems am Eingang des Unternehmens durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass es aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist, die Arbeitnehmer aufzufordern, den Grünen Pass an den Arbeitgeber zu senden oder ihn zu behalten. Die Kontrolle erfolgt sofort, muss in Anwesenheit des Arbeitnehmers erfolgen und erfordert keine Aufbewahrung der Bescheinigung.