1. Für Ehrenamtliche Organisationen und Vereine für die Förderung des Gemeinwesens gilt Folgendes:

Wenn sie bereits auf der 5-Promille-Liste für 2021 eingetragen waren, müssen sie nichts tun und werden automatisch auch für 2022 bestätigt!

Wenn sie hingegen noch nicht in der Liste für 2021 eingetragen waren, wie es die gesetzliche Bestimmung”Milleproroghe” vorsieht, können sie sich am Ende des „Transmigrationsverfahrens im Rahmen der Anpassung an den Dritten Sektor“, akkreditieren, indem sie im neuen Register „RUNTS“ erklären, dass sie den Beitrag erhalten möchten: Die Frist dafür ist der 31. Oktober 2022. 2.

Für die so genannten „ONLUS“:

Onlus-Organisationen, die bereits in der Liste für 2021 eingetragen waren, werden automatisch auch für 2022 bestätigt! Diejenigen, die 2021 noch nicht registriert waren, können die Registrierung nach den alten Verfahren beantragen, die für gemeinnützige Organisationen vorgesehen sind.

Für diese Organisationen kann der Antrag vom 9. März bis zum 11. April 2022 (der 10. April fällt auf einen Sonntag) gestellt werden, indem das von der Steuerbehörde vorbereitete Registrierungsformular elektronisch eingereicht wird – Link: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/4274133/5X1000_ONLUS_mod. pdf/c8bd8c91-be2d-95cd-7cea-4e0b148c2316

Gemeinnützige Organisationen, die sich bis zum 11. April 2022 nicht für den 5-PromilleBeitrag angemeldet haben, können ebenfalls an der Ausschüttung der 5-Promille-Anteile teilnehmen, sofern sie bis zum 30. September 2022 den Antrag auf Akkreditierung stellen und einen Betrag in Höhe von 250,00 € unter Verwendung des Formulars F24 Elide – Steuernummer 8115 – einzahlen. 3. Organisationen, die sich nach dem 24. NOVEMBER 2021 ins Register „RUNTS“ eingeschrieben haben bzw. einschreiben: Organisationen, die einen Antrag auf Einschreibung ins Register „RUNTS“ stellen und dann tatsächlich eingeschrieben werden, geben ihren Wunsch, die 5 Promille zu erhalten, direkt auf dem Registerportal an, indem sie das entsprechende Feld ankreuzen; in diesem Fall muss das alte Einschreibungsformular nicht ausgefüllt werden.

Wir weisen darauf, dass neuerdings die ständigen Listen der 5 Promille für das Jahr 2022 von der Steuerbehörde und dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten veröffentlicht werden.

Bitte überprüfen Sie deshalb die folgenden Listen:

Diejenigen, die bereits im Jahr 2021 als Ehrenamtliche Organisation oder als Verein für die Förderung des Gemeinwesens registriert waren, loggen sich bitte hier ein:
5×1000-Permanente-2022.pdf (lavoro.gov.it).

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen erst seit dem Jahr 2022 auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik zu finden sind. Die von der „Agenzia delle Entrate“ veröffentlichte Liste enthält dagegen nur die im entsprechenden Register eingetragenen Onlus-Organisationen, die für den Beitrag für 2022 akkreditiert sind.

Auf den entsprechenden Seiten der „Agenzia delle Entrate“ findet man auch die Muster und Anweisungen für die Akkreditierung zur Verteilung der 5 Promille 2022 für Onlus und Amateursportvereine.

Archiv – Ständige Liste der akkreditierten NGOs für 2022 – Agenzia delle Entrate (agenziaentrate.gov.it)

Ich wünsche Ihnen nun allen gute Arbeit, viel Erfolg bei der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange des Ehrenamtes sowie Freude am Umsetzen Ihrer Vorhaben. Das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol steht natürlich für jegliche Fragestellungen zur Verfügung.