Geschätzte Mitglieder,
sehr verehrte Damen und Herren!

Mit diesem Newsletter kehren wir zum Thema der Zusammenarbeit zwischen Organisationen des Dritten Sektors und öffentlichen Körperschaften zurück. Co-Planung (Mitgestaltung) und Co-Programmierung (Mitplanung) als Schlüsselinstrumente, um auf die verschiedenen Herausforderungen des Dritten Sektors zu reagieren. In einem zunehmend dynamischen und sich wandelnden Gemeinschaftskontext und angesichts der Notwendigkeit, auf Anfragen mit Instrumenten und Methoden zu reagieren, die auch von neuen Vorhaben geprägt sind, sind die öffentlichen und privaten Akteure gezwungen, neue Wege der Kommunikation und Interaktion zu finden. Es gilt in koordinierter Weise zu reagieren, um in der Lage zu sein, die Ressourcen der verschiedenen Akteure synergetisch zu nutzen und gleichzeitig die Formen der Zusammenarbeit zu stabilisieren. Die Mitgestaltung und die Mitplanung sind sicherlich wertvolle Instrumente für diesen Zweck, da sie eine aktive Rolle sowohl für öffentliche als auch für private gemeinnützige Akteure vorsehen können.

Im Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 131/2020 wird hervorgehoben, dass sowohl die Co-Planung (Mitgestaltung) als auch die Co-Programmierung (Mitprogrammierung) und allgemein die Strategien zur Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten ihre Grundlage im Verfassungsgrundsatz der Subsidiarität finden. Und ganz allgemein wird im Artikel 55 des Kodex für den Dritten Sektor der Grundsatz der aktiven Zusammenarbeit im Sinne einer “Alltäglichkeit” zwischen allen Komponenten der lokalen Gemeinschaft hervorgehoben. Das Urteil des Verfassungsgerichts, das die Rolle der öffentlichen Verwaltungen bei der Sicherstellung der aktiven Beteiligung von Einrichtungen des Dritten Sektors durch Formen der gemeinsamen Planung und Akkreditierung unter Beachtung der Grundsätze des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990 hervorhebt, unterstreicht den Übergang von einer Situation des “Experimentierens” zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Dritten Sektor zu einer gegenseitigen Anerkennung der gemeinsamen Ziele durch die Institutionen und den Dritten Sektor bei allen Aktivitäten von allgemeinem Interesse, wie sie im Gesetzbuch vorgesehen sind.

Das DZE Südtirol bietet nun ab sofort spezifische Beratungen nach Vereinbarung an. Bitte senden Sie bei Interesse eine E-Mail an info@dze-csv.it