Erklärungen vom Experten, dem Wirtschaftsberater Thomas Girotto.

Diese Information ist gerade für jene Organisationen grundlegend, die bereits die Mitteilung des Landesamtes für Außenbeziehungen und Ehrenamt, das als offizielle „Runts-Behörde“ des Landes Südtirol fungiert, erhalten haben, und nun innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 90 Tagen, der digitalen Hinterlegung des Jahresabschlusses 2021 nachkommen müssen.

Wir raten zudem schon umgehend mit der Vorbereitung der laufenden Bilanz 2022 nach dem neuen Schema des Arbeitsministeriums fortzufahren. Gerne sind wir allen, die diesbezüglich eine Unterstützung brauchen, jederzeit behilflich und erteilten in entsprechenden Beratungen in Präsenz oder im Online-Format die unverzichtbaren Erklärungen.

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass es in diesem Zuge unabdingbar ist, ebenso dafür Sorge zu tragen, die digitalen Voraussetzungen im Verein zu gewährleisten, sprich Aktivierung von SPID und Digitaler Unterschrift von Seiten des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin, wie auch die Installierung der PEC-Adresse für den jeweiligen Verein, der sich für den Eintritt in den Dritten Sektor gemäß laufender Reform entschieden hat. Diese Leistungen können bei Bedarf auch über das DZE Südtirol mittels Anfrage unter info@dze-csv.it bezogen werden