Mitteilung des Amtes für Außenbeziehungen und Ehrenamt vom 9.7.2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit dieser Mitteilung möchten wir Ihnen einige Informationen zukommen lassen, die die Ausübung der Vereinstätigkeit betreffen:

Tätigkeitsbericht und Jahresabschluss 2020

Aufgrund der Notverordnung 18/2020, die durch das Gesetz vom 24. April 2020, Nr. 27 mit Änderungen in Gesetz umgewandelt wurde, haben die ehrenamtlichen Organisationen und die Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens bis zum 31. Oktober 2020 die Möglichkeit, ihre Jahresabschlussrechnung durch die Vollversammlung genehmigen zu lassen.

Jene eingetragenen ehrenamtlichen Organisationen und Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens, die den auf das vorhergehende Kalenderjahr bezogenen Tätigkeitsbericht, die Jahresabschlussrechnung (die in Bezug auf die ehrenamtlichen Organisationen auch eine Aufstellung der Spendeneinnahmen mit Angabe des Geldgebers umfasst, sofern letzterer nicht anonym zu bleiben wünscht) noch nicht übermittelt haben, können diese Unterlagen dem Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen bis zum 30. November 2020 zusenden.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Beschränkungen aufgrund des Coronavirus ist es nicht möglich, die Unterlagen direkt im Amt abzugeben.

Nach Möglichkeit sollten die Vereine die Unterlagen auf telematischem Weg an die Emailadresse Aussenbeziehungen.Ehrenamt@provinz.bz.it oder, wenn sie über eine PEC/ZEP – Adresse verfügen, an die PEC/ZEP-Adresse aerv@pec.prov.bz.it versenden.

Bei der Übermittlung mittels Email oder PEC/ZEP müssen die eigenhändig unterschriebenen Dokumente eingescannt und mit der Kopie der Identitätskarte desjenigen, der unterschrieben hat, versendet werden.

Nicht ausreichend bzw. zulässig ist hingegen das Versenden von Links zu einem Downloadbereich (Clouddienste und Ähnliches).

Neue Modelle für die Übermittlung der Jahresabschlussrechnung ab 2021

In Anlage zu dieser Mitteilung übermitteln wir Ihnen die neuen Modelle, die zukünftig aufgrund der Reform des Dritten Sektors bei der Übermittlung der Bilanz bzw. Jahresabschlussrechnung verwendet werden müssen.

Im heurigen Jahr können hingegen jene Modelle verwendet werden, die auch in den vergangenen Jahren benutzt wurden, oder die von der Mitgliederversammlung genehmigte Jahresabschlussrechnung übermittelt werden.

Die Reform unterscheidet zwischen Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens und ehrenamtlichen Organisationen, die die Jahresabschlussrechnung nach dem Kassaprinzip erstellen können und solchen, die das Kompetenzprinzip anwenden müssen. Vereine, die über Einkünfte von 220.000 Euro oder mehr im Jahr verfügen, müssen aufgrund der Reform das Kompetenzprinzip anwenden.

Entsprechend wurden verschiedene Modelle vorgesehen, deren Verwendung davon abhängt, ob das Kassaprinzip (möglich bei Einkünften von weniger als 220.000 Euro im Jahr) oder das Kompetenzprinzip verwendet wird.

Das DZE Südtirol organisiert zu den unterschiedlichen Fragen im Bereich Jahresabschluss und Buchhaltung einen Kurs, der an folgenden Tagen stattfinden soll:

  • 31. August 2020
  • 4. September 2020 (Vereine mit Einkünften bis zu 220.000 Euro)
  • 28. September 2020 (Vereine mit Einkünften ab 220.000 Euro)
  • 5. Oktober 2020 (Amateursportvereine)
  • 26. Oktober 2020

Nähere Informationen zu diesem Kurs finden Sie auf der Internetseite des DZE Südtirol https://dze-csv.it/ .

Für alle weiteren Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt (0471/412134 oder 0471/412137).