Fordern Sie eine Beratung mit unserem Experten an. Für die Erstellung des SPID brauchen Sie nur folgende Daten:

Daten der antragstellenden Person

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Steuerkodex
  • Handy-Nr.
  • E-Mail
  • PEC

Erforderliche Unterlagen:

  • Gesundheitskarte
  • Personalausweis

Findet die Beratung per Videokonferenz statt, fügen Sie dem Antrag bitte einen beidseitigen Scan Ihrer Gesundheitskarte und Ihres Personalausweises bei.
Wenn die Beratung hingegen in Präsenz stattfindet, bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte und Ihren Ausweis mit.

WICHTIG: Während der Beratung muss der SPID-Antragsteller Zugang zu E-Mail, PEC und Mobiltelefon haben, um die Registrierung durchführen zu können.

Das SPID (Public Digital Identity System) ist ein digitales Erkennungsinstrument, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sowie Vereinen die Möglichkeit gibt, online mit der öffentlichen Verwaltung zu interagieren, und ist nun obligatorisch, um beispielsweise Zugang zu vielen der von der Regierung nach dem Covid-Notfall eingeführten Maßnahmen zu erhalten.

Mit anderen Worten: Mit SPID wird eine echte digitale Identität ausgestellt, d. h. ein Benutzername und ein Passwort, mit denen man Zugang zu vielen Diensten unseres Sozialversicherungssystems erhält.

Obwohl SPID immer kostenlos ist, können der Fernerkennungsmechanismus und die Registrierung auf dem Portal einiger Identitätsanbieter manchmal kostenpflichtig sein.

Auf der Website spid.gov.it und über den neuen Dienst des DZE Südtirol kann eine Tabelle abgerufen werden, die nicht nur die Sicherheitsniveaus der einzelnen Anbieter vergleicht, sondern auch diejenigen hervorhebt, die den Dienst kostenlos anbieten.