In diesen Wochen stehen einige wichtige Neuerungen sowie Umwälzungen im Vereinswesen an. Aus diesem Grunde informiert das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol beispielsweise über die konkrete Möglichkeit für Hunderte von Organisationen im Lande, wertvolle Steuerguthaben einzufordern. Und dies ist in Krisenzeiten aufgrund der Pandemie für zahlreiche betroffene Realitäten überlebensnotwendig.

Die Agentur für Einnahmen hat die Vorlage für die Mitteilung der Sanierungskosten und andere Ausgaben erstellt, die Anrecht auf den durch das so genannte “Decreto Sostegni bis” eingeführten Bonus geben, mit dem Ziel, die Annahme von Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 voranzutreiben. DZE Direktor Ulrich Seitz informiert, dass die Steuergutschrift für nicht-kommerzielle Einrichtungen, einschließlich Strukturen des Dritten Sektors vorgesehen ist und „wir gerne dabei helfen“, diese Benefits individuell für die jeweilige Realität ausfindig zu machen.

Von erheblicher Bedeutung für die Vereine sind des Weiteren, einige Fristen, die nun zukünftig auf die Volontariats-Vereinigungen zukommen. Der Ausnahmezustand hat in diesem Zusammenhang auch die Verlängerung der Geltungsdauer einer Reihe von Rechtsvorschriften zur Folge. So können Online-Sitzungen von Kollegialorganen (Versammlungen und Vorstände) bis zum 31. Dezember 2021 in der digitalen Variante abgehalten werden. Ein sehr gefühltes Thema in diesen Zeiten ist ebenso, dass Freiwillige verstärkt detaillierte Informationen über Risiken und Notfallmaßnahmen erhalten müssen. In der Tat sind die Vereine des Dritten Sektors, auch wenn sie nicht verpflichtet sind, Informations- und Schulungskurse für Selbstständige oder für Arbeitnehmer zu organisieren, dennoch nicht von den Bestimmungen des Arbeitsschutzes befreit.

Hier gilt es gewisse Risiken, die zu Strafen führen können, nicht zu unterschätzen. Daher ist es ratsam, dass die betroffenen Körperschaften auf jeden Fall Informationsaktivitäten anbieten, um die Ehrenamtlichen auf die Risiken und Gefahren in ihren Tätigkeiten aufmerksam zu machen. Schließlich kommt es noch zu eine grundlegenden Neuhandhabung bei der Haushaltsführung für die Vereinslandschaft im Lande, mit einem besonderen Augenmerk auf die Erhebung der Einnahmen. Im Mittelpunkt steht hierbei die spezifische Abgrenzung nicht kommerzieller Leistungen.

Das DZE Südtirol hat deshalb hilfreiche digitale „Tools“ für die bevorstehende Reform in diesem Bereich entwickelt, die in kostenlosen Beratungen allen Interessierten vorgestellt werden. Termine für sämtliche kostenfreie juridische und steuerrechtliche Abklärungen können stets mittels E-Mail-Anfrage an info@dze-csv.it beantragt werden.

 

Im Bild: Steuerexperte des DZE, Thomas Girotto, Rechtsanwalt Alexander Kritzinger, Journalistin Verena Pliger, Herta Puff und Ulrich Seitz, Mitarbeiter des DZE