Im Falle von Kontrollen durch die zuständigen Behörden, die darauf abzielen, im Falle von elektronischen Rechnungen diese im Format „XML Datei“ vorlegen zu müssen, wird der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin, dazu angehalten, einen Zugang über das System „Fisconline“ bei der Agentur für Einnahmen zu beantragen. Dieser ermöglicht, im Falle von so genannten Stichprobenkontrollen im Beitragswesen durch die Öffentliche Hand, die für den untersuchten Zeitraum zugeordneten Rechnungen abfragen und die diesbezüglichen Daten ausdrucken zu können.

Für all jene Organisationen, die hierzu noch nicht ermächtigt sind, und aus diesem Grunde, Schwierigkeiten bei den zitierten Kontrollen aufweisen, empfiehlt es sich, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Grundvoraussetzung hierfür sind vorrangig die Aktivierung von „SPID“ (digitale Identität) und „PEC“ (zertifiziertes E-Mail-Postfach).

Mit dem hier vorbereiteten „Clip“ erklären wir Ihnen über unseren Experten, dem Wirtschaftsberater Thomas Girotto die genaue Vorgangsweise.

Gerne ist Ihnen auch das DZE Südtirol in diesem Zusammenhang behilflich und kann mit Ihnen eine Beratung für die Lösung der Angelegenheit organisieren.

Zur Klärung:

Die „XML Dateien“ sind nur für den Nachweis von elektronischen Rechnungen vorgesehen. Kassazettel und Lohnstreifen sind hingegen davon nicht betroffen.

Hier die gesamte Anleitung im Detail über unseren „Clip“! Wir wünschen viel Erfolg!

Fisconline – YouTube

Digitale Dienste, die über das DZE Südtirol angeboten werden:

PEC – DZE-CSV

SPID – DZE-CSV